Bereits im Januar hat die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) eine Entscheidung gefällt...
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Worum geht es?
Die Behörde hat entschieden, dass der Einsatz von Google Analytics in der aktuellen Form nicht mit der DSGVO vereinbar ist. Damit hat die DSB auf eine Musterbeschwerde reagiert, die der Datenschutzverein Noyb bereits im August 2020 erhoben hatte.
 
Die Begründung im Detail findet sich hier in diesem Teilbescheid. Kurz gesagt fehlt nach Ansicht der Behörde seit dem "Schrems II"-Urteil des EuGH im Jahr 2020 und dem damit verbundenen Wegfall des "PrivacyShields" die Grundlage für den Transfer von personenbezogenen Daten in die USA.
 
Insgesamt hat der Verein "Noyb" 101 solcher Musterbeschwerden in 30 Ländern eingereicht (siehe hier), sieben davon gegen Website-Betreiber in Deutschland. Darunter sind unter anderem Sky Deutschland, die TV Spielfilm Verlags GmbH, die Handelsblatt GmbH und die Chefkoch GmbH.
 
Auf Basis der relevanten Rechtsgrundlage (der GDPR bzw. der DSGVO) wäre es sicher keine große Überraschung, wenn es auch in Deutschland zu ähnlichen Urteilen bzw. Bewertungen kommen würde. Ganz aktuell hat die französische Datenschutzbehörde CNIL ähnlich entschieden. In den Niederlanden laufen diesbezüglich bereits zwei Verfahren und ein Urteil des Landgerichts München bestätigt diese Vermutung ebenfalls: Das Gericht hat den Einsatz von Google Fonts (zumindest ohne explizite Zustimmung) für rechtswidrig erklärt. Es ist also recht wahrscheinlich, dass dies sinngemäß auch auf andere Angebote oder Inhalte von Diensten aus den USA, wie eben Google Analytics, angewendet werden wird.
Und nun?
Auch wenn wir selbstverständlich keine Anwälte sind und keine Rechtsberatung geben können und dürfen: Das Mindeste ist natürlich die Verwendung eines Cookie Consent Managers und das Einholen der Erlaubnis für die Einbettung verschiedener Dienste darüber. Wir setzen hierfür gerne die Lösung von CookieFirst ein, diese ist einfach zu implementieren und sehr gut konfigurierbar. Ehrlich gesagt überrascht es uns regelmäßig, wie viele kommerzielle Websites immer noch ganz ohne oder nur mit einem nicht-DSGVO-konformen Cookie-Hinweis ausgestattet sind.
 
Außerdem ist es ratsam, sich für den Fall der Fälle bereits jetzt mit Alternativen zu Google Analytics zu beschäftigen. Wir haben unter anderem Erfahrung mit der Webtracking-Lösung "Matomo": Diese ist als Basisimplementierung ähnlich einfach einzurichten wie Google Analytics. Und mit "Piwik Pro" gibt es noch dazu auch einen kommerziellen Ableger mit professionellem Support, der im Enterprise-Segment durchaus mit Google Analytics 360 konkurrieren kann.
 
Eine solche Alternative lässt sich kurzfristig auch parallel zu Google Analytics implementieren. Damit ist man vorbereitet, falls es auch in Deutschland zu Urteilen oder Entscheidungen gegen den Einsatz von Google Analytics kommen sollte. Und je früher man eine solche Alternative implementiert, desto weniger Trackinghistorie geht im Ernstfall verloren...
Website-Check
Unsicher, ob deine Website Google Fonts (korrekt) benutzt?
Interessiert an Google Analytics Alternativen?
 
Bei Fragen zum konkreten Vorgehen, kontaktiert bitte eure Ansprechpartner oder sendet uns gerne eine E-Mail an newsletter@kittelberger.de.
 
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